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Der zweitägige Workshop bereitet Prüfende, insbesondere interne Revisoren, Auditoren und Wirtschaftsprüfer gezielt auf zukünftige Prüfungen im Rahmen der Umsetzung des § 8a (3) des BSI-Gesetzes vor.
Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig nachweisen, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, um Störungen zu vermeiden, die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme gefährden.
Diese Schulung versetzt Betreiber und deren Dienstleister in die Lage, eine zielorientierte Vorbereitung auf Prüfungen nach § 8a BSIG vorzunehmen. Teilnehmer mit erfolgreich bestandener Prüfung können anschließend selbst als Prüfer bei prüfenden Stellen gemäß § 8a (3) BSIG tätig werden.
Die Teilnahme an der Schulung steht allen Interessierten offen. Der Fokus dieser Schulung liegt auf den Prüfern, wobei auch Betreiber / Umsetzer interessante Einblicke in die andere Seite der Prüfung erhalten können. Betreiber die an Informationen zur Umsetzung der Anforderungen interessiert sind wählen aber lieber die Schulung „KRITIS Anforderungen in die Praxis umsetzen“
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Bei KRITIS Prüfungsteilnahme: Es muss die Bereitschaft erfolgen, während der Prüfung ein Videosignal von sich selbst und der Arbeitsumgebung live zu senden. Zustimmung zu dieser Datenschutzbelehrung erfolgt durch die Anmeldung zur Prüfung (erfolgt im Workshop).
Zur Workshop-Durchführung wird das Konferenztool Teams verwendet. Wir bitten Sie, ein Mikrofon oder Headset sowie einen aktuellen Browser zu nutzen.
Vorstellung des BSI
Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
Die Prüfgrundlage
Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
Abschlussprüfung und Prüfungsfragen Workshop Inhalte
Workshopunterlagen
Teilnahmebescheinigung
Am letzten Schulungstag erfolgt eine 60-minütige schriftliche Prüfung. Nach Bestehen erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG“.
Andre Windsch: 11. - 12.09. & 13. - 14.11.2024
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 50%) nicht möglich, werden die Teilnehmer spätestens 7 Tage vorher informiert.
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 12 Personen begrenzt.
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Telefonisch erreichbar: Mo – Fr | 09:00 – 17:00 Uhr