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IT-Verantwortliche müssen täglich Entscheidungen mit großer Tragweite treffen. Dabei riskieren sie Rechtsverstöße und hohe Bußgelder oder stehen gar "mit einem Bein im Gefängnis", wenn sie fahrlässig mit ihrer Verantwortung umgehen. Beständig neue Gesetze und Urteile im IT-Recht und Datenschutz machen es notwendig, am Ball zu bleiben.
Kommt es zu einem Sicherheitsvorfall, der zu einem wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen führt, müssen Sie sich als verantwortliche Instanz die Frage gefallen lassen, ob Sie die nötige Sorgfalt haben walten lassen. Falls nicht, können Sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Webinar erfahren Sie, welche aktuellen rechtlichen Anforderungen an IT-Nutzungsrichtlinien, die Dokumentation von IT-Sicherheit und Betriebsvereinbarungen gestellt sind und wie Sie Haftungsrisiken begegnen können.
Der rasante technologische Fortschritt bringt auch Änderungen in der Gesetzeslage und der Rechtsprechung mit sich. Im einleitenden Teil des Webinars erläutert Rechtsanwalt Horst Speichert, weshalb es für IT-Verantwortliche unerlässlich ist, auch im Bereich IT-Recht und Datenschutz stets up to date zu sein.
Sie lernen, welche Anforderungen an Ihr Löschkonzept, Ihre E-Mail-Archivierung, Ihre IT-Nutzungsrichtlinien und Ihr IT-Sicherheitskonzept aus juristischer Perspektive gestellt sind und wie Sie sie umsetzen. Sie erfahren darüber hinaus, welche präventiven Handlungspflichten für die Abwehr von Ransomware und Schadsoftware bestehen und wie Sie IT-Sicherheits- und Datenschutzvorfälle rechtskonform behandeln. Außerdem wird Ihnen vermittelt, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher einsetzen und was Sie bei internationalem Datenverkehr (z.B. bei Cloudverträgen) beachten müssen.
Zu guter Letzt stellt Ihnen Horst Speichert die konkreten Haftungsrisiken vor, denen IT-Verantwortliche heute begegnen und erklärt, wie sie sich im Idealfall vermeiden oder mindern lassen.
Keine
Rechtsanwalt Horst Speichert ist spezialisiert auf IT-Recht und Datenschutz, lehrt Informationsrecht an der Universität Stuttgart und hat das Fachbuch "Praxis des IT-Rechts" verfasst. Seit 1999 ist er Rechtsanwalt und Partner bei esb Rechtsanwälte in Stuttgart.
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