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Dieses Webinar hat bereits stattgefunden. Die Aufzeichnung finden Sie im heise Shop.
NIS-2 soll die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der Europäischen Union gewährleisten – und zwar verpflichtend per Gesetz. Auch Deutschland wird dies jetzt zeitnah umsetzen; es ist also höchste Zeit sich darauf vorzubereiten. Wir erklären Ihnen, was der aktuelle Stand ist, ob und wie Sie das betrifft und vor allem: wie Sie das jetzt Erforderliche sinnvoll umsetzen.
Die NIS-2-Richtlinie der EU verpflichtet zu technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen, die die IT-Sicherheit steigern. Es gilt, IT-Sicherheitsrisiken zu bewerten, weitgehend den Stand der Technik umzusetzen, die Lieferkette abzusichern, angemessene IT-Sicherheitsvereinbarungen zu treffen und anderes mehr. Verstärkt in den Fokus gerät auch die persönliche Haftung der Vorstände und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie deren persönliche Schulungspflichten.
Vorgestellt werden auch die Sonderpflichten für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen. Hier gilt eine gesonderte NIS-2-Durchführungsverordnung der EU.
Der Referent Karsten U. Bartels begleitet die Gesetzgebungsverfahren seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014. Er wird den aktuellen Stand der Umsetzung und die sich daraus ergebenden Fristen präsentieren und erläutern, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzunggesetzes fallen. Dem folgt eine Darstellung der neuen Pflichten, bei denen er anhand von konkreten Beispielen erläutert, wie diese zu priorisieren sind, welche Arbeitsteilung sie erfordern und wie mit verbleibenden Risiken umgegangen werden kann. Dabei wird er auch auf Lieferketten und die Rolle und Verpflichtungen im Auftraggeber-Auftragnehmerverhältnis eingehen. Abschließend wird Bartels praktische Tipps geben, wie IT-Sicherheit vertraglich gut vereinbart werden kann und eine Liste zum Vorgehen vorstellen.
So klären Sie, ob Sie betroffen sind
Diese Pflichten und Fristen ergeben sich aus NIS-2
Das bedeutet NIS-2 für Zulieferer und IT-Dienstleister
So ist der Stand der Technik zu berücksichtigen
NIS-2 im Verhältnis zu ISO 27001 und IT-Grundschutz
Konsequenzen für Geschäftsführung und Sicherheitsverantwortliche
Checkliste zur Umsetzung
Hier gehts zu heise security PRO
Im Webinar gehen wir natürlich auch auf Fragen der Teilnehmer ein. Oft ergeben die sich aber erst, wenn sich das Gelernte etwas gesetzt hat. Deshalb bieten wir im Nachgang exklusiv für alle Mitglieder von heise security PRO zusätzliche Fragemöglichkeiten an. Der Referent Karsten Bartels beantwortet im Nachgang eine Woche lang in unserem PRO-Forum konkrete Fragen zu Inhalten des Webinars.
Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M. ist spezialisiert auf IT-Sicherheitsrecht und IT-Recht. Er ist Partner bei HK2 Rechtsanwälte, einer IT-Rechtskanzlei in Berlin. Bartels ist stellv. Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands IT-Sicherheit (TeleTrusT) und Leiter der AG IT-Sicherheitsrecht im TeleTrusT. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Sicherheitsrecht an der LMU. Zudem ist Bartels Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH, die Datenschutzbeauftragte für komplexe Geschäftsmodelle stellt.
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